Immobilienrecht

Das Immobilienrecht befasst sich im Wesentlichen mit dem Kauf, dem Verkauf, der Belastung und/oder der Nutzung von Grundstücken sowie der darauf errichteten Gebäude.

Zu den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften des Immobilienrechts zählen insbesondere diejenigen des Kauf-, Miet-, Makler- und Sachenrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Wohnungseigentumsgesetzes und des Nachbarrechtsgesetzes Nordrhein-Westfalens.

Die Rechtsbeziehungen der an den dafür maßgeblichen Verträgen beteiligten Personen werden…

u. a. in – notariellen – Kauf-, Wohn- bzw. Gewerbemietverträgen und Teilungserklärungen geregelt. Soweit zwischen den beteiligten Personen keine vertraglichen Beziehungen bestehen, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Typische Leistungen meiner Tätigkeit im Bereich des
Immobilienrechts sind insbesondere:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von – notariellen – Grundstückskauf- und Mietverträgen (Wohnraum- und Gewerbemietverträge)
  • Außergerichtliche rechtliche Beratung und Vertretung bei der Abwicklung von Kauf- und Mietverträgen (Wohnraum- und Gewerbemietverträge):
    • Rechtliche Prüfung und Klärung der nachbarlichen Verhältnisse von Grundstücken
    • Beratung/Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen auf Kaufpreiszahlung und kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen
    • Beratung/Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen wegen Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen
    • Begleitung und Vertretung bei der Über- bzw. Rückgabe von Grundstücken und Mietobjekten
    • Beratung/Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang von Mieterhöhungen, von Mängeln der Mietsache und anderen mietrechtlichen Ansprüchen (z.B. Betriebs-/Nebenkosten, Kaution)
    • Beratung/Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverhältnissen (z.B. Abgabe von Kündigungserklärungen, Rückgabe der Mietsache, Rückgabe von Mietsicherheiten)
  • Gerichtliche rechtliche Beratung und Vertretung von an Grundstückskauf- und Mietvertragen beteiligten Personen vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandes- sowie Schiedsgerichten

Weitere Kompetenzen

Bau- und Architektenrecht

Kooperation mit Bausachverständigen

Amts-, Land- und Oberlandes- sowie Schiedsgerichte