Das Immobilienrecht befasst sich im Wesentlichen mit dem Kauf, dem Verkauf, der Belastung und/oder der Nutzung von Grundstücken sowie der darauf errichteten Gebäude.
Zu den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften des Immobilienrechts zählen insbesondere diejenigen des Kauf-, Miet-, Makler- und Sachenrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Wohnungseigentumsgesetzes und des Nachbarrechtsgesetzes Nordrhein-Westfalens.
Die Rechtsbeziehungen der an den dafür maßgeblichen Verträgen beteiligten Personen werden…
u. a. in – notariellen – Kauf-, Wohn- bzw. Gewerbemietverträgen und Teilungserklärungen geregelt. Soweit zwischen den beteiligten Personen keine vertraglichen Beziehungen bestehen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht