ÜBER RECHTSANWALT DR. M. BERGHAUS

Werdegang Dr. Michael Berghaus

Ich bin fast ausschließlich im Bereich des Immobilienrechts mit allen dazu gehörenden Rechtsfeldern wie z. B. Grundstücksrecht, Mietrecht und Nachbarrecht tätig. Das Haupt­gebiet meiner Tätigkeit liegt jedoch stets im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts mit seinen Schnittstellen zum öffentlichen Baurecht und zum Wohnungseigentumsrecht.

Dr. Michael Berghaus

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Werdegang von Rechtsanwalt Dr. M. Berghaus

2024
Gründung Anwaltskanzlei Dr. Michael Berghaus
2024
2020
Anschließend wechselte ich als Partner zur überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei Schalast, der ich bis Ende 2023 angehörte.
2020
2009
Zum 01.09.2009 schloss ich mich als Partner der überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB an, wo ich bis zum Ende des Jahres 2020 blieb.
2009
1991
Zum 01.01.1991 wurde ich Partner einer überwiegend bau- und immobilienrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf.
1991
1988
Seit dem 01.09.1988 war ich als angestellter Rechtsanwalt in Düsseldorf tätig.
1988
1987
Nach dem Abschluss meiner Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht der juristischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Während dieser Zeit promovierte ich dort zum Thema „Die Kollision der Factoring Globalzession mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt".
1987
1983
Erstes juristisches Staatsexamen.
1983
1979
Ab dem Wintersemester 1979/80 setzte ich mein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn fort.
1979
1978
Ich studierte ab dem Wintersemester 1978/79 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken
1978

Kontaktaufnahme

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