Eine erfolgreiche Beratung/Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen im Bereich des Bau- und Architektenrechts ist oftmals ohne die technische Begleitung von im Baubereich tätigen Sachverständigen nicht möglich.
Bausachverständige stellen „nur“ bautechnisch dasjenige fest, was ich als Baujurist anschließend rechtlich zu beurteilen habe. In diesem Rahmen vermitteln sie mir die fehlende Sachkunde. Dieses Zusammenspiel zwischen gerichtlich beauftragtem Sachverständigen und dem Gericht ist bei einem gerichtlichen Bauprozess auch nicht anders.
Im Rahmen meiner langjährigen Berufstätigkeit habe ich zahlreiche Bausachverständige aus den unterschiedlichsten Bereichen (Gewerken) kennengelernt, mit denen ich zusammenarbeite. Aufgrund dessen kann ich diese sehr schnell hinzuziehen („kleiner Dienstweg“), falls meine Mandantin oder mein Mandant dies wünscht. Dadurch wird die Effektivität meiner rechtlichen Tätigkeit enorm gesteigert.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht