Bau- und Architektenrecht

Zum Bau- und Architektenrecht gehören alle für die Bebauung von Grundstücken geltenden gesetzlichen Vorschriften, und zwar sowohl solche aus dem Privatrecht als auch aus dem öffentlichen Recht.
Von den gesetzlichen Vorschriften des privaten Baurechts sind insbesondere diejenigen des Werk- und Bauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu nennen. Sie legen den gesetzlichen Rahmen fest, innerhalb dessen die am Bau beteiligten Personen, d.h. Bauherren, Generalunternehmer und Generalübernehmer einerseits und deren Auftragnehmer, wie Bauunternehmen, Architekten und Fachingenieure anderseits, ihre Beziehung untereinander vertraglich regeln können. In diesem Rahmen können Bauherren und Bauunternehmer auch die Geltung der VOB/B vereinbaren.
Rechtliche Schnittstellen des Bau- und Architektenrechts können sich abhängig vom jeweiligen Bauobjekt u.a. zum Bauträger-, Wohnungseigentums- und öffentlichen Baurecht ergeben.
Typische Leistungen meiner Tätigkeit im Bereich des
Bau- und Architektenrechts sind insbesondere:
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen aller Art
- Außergerichtliche rechtliche Beratung und Vertretung bei der Abwicklung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen:
- Beratung/Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen auf Zahlung von – zusätzlicher – Vergütung/Honorar
- Beratung/Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen auf Leistung von Sicherheiten
- Beratung/Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen wegen vorzeitiger Beendigung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen
- Begleitung und Vertretung bei der Abnahme der Bau- und Architekten-/Ingenieurleistungen
- Beratung/Geltendmachung/Abwehr von Mängelansprüchen und Ansprüchen wegen Bauzeitverzögerungen
- Rechtliche Beratung und Vertretung von Baubeteiligten vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandes- sowie Schiedsgerichten