Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten auch bei der notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung in erster und zweiter Instanz oder vor Schiedsgerichten. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit und der damit einher gehenden umfangreichen Berufserfahrung bin ich in der Lage, alle Rechtsfragen im Bereich Bau- und Architektenrecht umfassend zu beantworten. Ich berate Sie zu allen Anliegen zum Thema Bau- und Architektenrecht für kleine- und große Bauvorhaben sowie zum Thema Immobilienrecht.
Beratung zu allen Rechtsfragen, die im Bereich des Immobilienrechts und insbesondere des Bau- und Architektenrechts anfallen, und zwar sowohl für die Auftraggeberseite als auch für die Planer- und Unternehmerseite. Ich verfüge nicht nur über fundierte Rechtskenntnisse, sondern auch über ein ausgeprägtes Verständnis für die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge. Hilfreich ist dabei meine Zusammenarbeit mit diversen Bausachverständigen, die ich – sofern gewünscht – in die Mandatsbearbeitung gerne einbeziehe.
Ich verfüge über große Erfahrung in der anwaltlichen Betreuung von kleinen und großen Bauvorhaben und verfolge in erster Linie das Ziel einer sachgerechten, schnellen und einvernehmlichen Lösung. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten auch bei der notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Streitgegner in erster und zweiter Instanz (Amts- bzw. Landgerichte und Oberlandesgerichte) oder vor Schiedsgerichten.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht